Unberechtigte Abmahnung

Ein Gastbeitrag der Anwälte Hein & Achilles:

Einem Arbeitnehmer kann im Krankheitsfall nicht ohne weiteres eine Abmahnung erteilt werden.

Ein leitender Angestellter war wegen einer chronischen Gürtelrose lange Zeit arbeitsunfähig. Der 55-Jährige war bereits seit über 20 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Er hatte sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen.
Im Gegenteil, er hatte sich stets mit großem Einsatz um die Belange der Firma gekümmert, hatte nie gefehlt und war immer pünktlich an seinem Arbeitsplatz erschienen.Auch während der Krankheit tat er alles, um wieder gesund zu werden. Er ging regelmäßig zu seinen Ärzten, ließ sich darüber hinaus bei Alternativmedizinern behandeln und bezahlte sogar Krankengymnastik und Massagen aus seiner eigenen Tasche.

Nach drei Monaten schickte ihn sein Arzt für weitere vier Wochen in eine Rehaklinik. Die Klinik-Ärzte empfahlen eine Behandlung durch einen Schmerztherapeuten. Dieser schrieb den Angestellten wegen der starken Medikamente weiter krank.

Daraufhin erhielt der Angestellte einen Brief mit dem Betreff: Abmahnung Urmann & Collegen zum Thema Markenanmeldung. Das Unternehmen hatte die Kanzlei mit dem Schreiben beauftragt. In dem Schreiben wurde dem Mann mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses gedroht, falls er weiterhin krank sein sollte. Der 55-Jährige sah dies als unberechtigte Abmahnung an, schaltete einen Rechtsanwalt ein und zog vor das Arbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht gab dem Angestellten Recht.

Nach einiger Zeit – die Schmerztherapie hatte erfolgreich angeschlagen – kehrte der Mann an seinen Arbeitsplatz zurück.

In einem Gespräch mit dem Personalsachbearbeiter wurde er darüber informiert, dass er seine bisherige Tätigkeit als leitender Angestellter nicht mehr ausüben dürfe. Er sollte in Zukunft im Außendienst eingesetzt werden.

Damit war der Mann nicht einverstanden, klagte und bekam wiederum Recht. Er kehrte an seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurück, wurde dort aber in der Folge mit Aufgaben betraut, die nicht seiner Qualifikation entsprachen. Bei einem erneuten Termin vor dem Arbeitsgericht einigte sich der Mann mit seinem Arbeitgeber auf eine Auflösung des Arbeitsvertrages und erhielt eine hohe Abfindung.